Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Wir sind bemüht, unsere Website barrierefrei zu gestalten und die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Dabei orientieren wir uns am Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF sowie an der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1). Unser Ziel ist es, eine möglichst umfassende Nutzung für alle Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen, zu gewährleisten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten laufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Falls Sie auf Probleme stoßen, teilen Sie uns diese bitte mit.

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Videos (Untertitel aufgezeichnet): Videos werden über externe Hostingprovider (Youtube, Vimeo) eingebunden. Für einige aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bei der Produktion neuer Videos verstärkt Untertitel bereitzustellen.
  • PDF und andere Office Dokumente: 
    Viele PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.Wir planen für viele PDF-Dokumente eine Umstellung auf Web-Formular-Lösungen bzw. für neu erstellte PDF-Dokumente eine barrierefreie Produktion. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
  • Auf einzelnen Seiten werden interaktive Grafiken eingebunden (HTML 5 Canvas). Diese können von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.4.4 (Skalierbarkeit von Text), 1.4.5 (Text statt Bilder) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
  • Bei Filterfunktionen (z.B. Kollektivvertragssuche oder Branchenauswahl) kommt das Jquery Plugin "Chosen" zum Einsatz, bei dem es zu Problemen bei der korrekten Darstellung von Labels (WCAG Erfolgskriterium 3.3.2) kommt.
  • Der Cookiebanner liegt in einem Modalfenster, das via Tastatur nicht optimal benutzbar ist. Es fehlt der Fokustrap für das Modalfenster, damit man erst nach dem Schließen des Modalfensters wieder auf der übrigen Seite weiter navigieren kann. Somit ist das Kriterium 2.1.1 (Tastatursteuerung) nicht erfüllt. Eine Behebung ist für eine der nächsten Einspielungen geplant.
  • Bei einer Akkordeon-Ausklappfunktion sind ARIA Kennzeichungen nicht vollständig umgesetzt.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos (Audiodeskription aufgezeichnet): Die Bereitstellung der geforderten Audiobeschreibungen können wir für die Vielzahl an Videos nicht leisten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Es ist nicht geplant, Live-Videos zu untertiteln.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Wirtschaftskammer liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.03.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung der Webseite behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an dualeakademie@wko.at mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die betroffene Seite oder das Dokument an. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einreichen. Die FFG prüft, ob ein Verstoß gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz vorliegt, und kann Empfehlungen zur Behebung aussprechen. Beschwerden können elektronisch über das Kontaktformular der Beschwerdestelle eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FFG:

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Weitere Infos zum Beschwerdeverfahren